Stimmzettel mit Umzugskarton: Wie Deutsche in der EU wählen können – und warum kaum jemand es weiß
Photo: Jebulon, CC0, via Wikimedia Commons
Als Julia vor vier Jahren von Hamburg nach Lissabon zog, dachte sie, mit der Wahl zum Europäischen Parlament sei ihr politisches Mitbestimmungsrepertoire erschöpft. „Ich war fest davon überzeugt, dass ich in Portugal nur zuschauen darf, wie andere über meinen Stadtteil abstimmen.“ Bis eine portugiesische Nachbarin sie fragte, ob sie am Sonntag denn wählen gehe – bei der Kommunalwahl.
Julias Verwunderung ist kein Einzelfall. Nach Schätzungen leben rund eine Million Deutsche in anderen EU-Mitgliedstaaten. Viele von ihnen haben als EU-Bürger:innen das Recht, bei Kommunalwahlen in ihrem Wohnsitzland zu wählen – teils sogar zu kandidieren. Doch tatsächlich machen nur eine Minderheit davon Gebrauch. Warum ein Recht, das in den EU-Verträgen festgeschrieben ist, so stiefmütterlich behandelt wird, ist eine Geschichte über Bürokratie, Sprache – und über fehlendes Wissen.
Das Recht existiert. Der Weg dorthin ist holprig.
Die Grundlage ist klar geregelt: Artikel 22 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU garantiert allen Unionsbürger:innen das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen im Wohnsitzstaat. Die Umsetzung liegt aber bei den einzelnen Ländern – und genau da fangen die Unterschiede an.
In Portugal und Spanien genügt für Deutsche grundsätzlich die Registrierung im Wählerverzeichnis, oft zusätzlich ein Eintrag im kommunalen Melderegister. In Polen können EU-Ausländer:innen seit 2014 an Direktwahlen teilnehmen, wenn sie im Gemeindeverzeichnis stehen. In Frankreich wiederum dürfen EU-Bürger:innen bei Kommunal- und Europawahlen wählen, nicht aber etwa bei nationalen Abstimmungen – und für die Kandidatur bei Kommunalwahlen gelten Sonderregeln.
Die Hürden sind selten grundsätzlicher Natur. Sie sind praktisch: Wo melde ich mich an? Bis wann? Auf welcher Behördenwebsite – und in welcher Sprache?
Porträt: Krakau, das Formular und der Kalender
Markus, 38, arbeitet als Softwareentwickler in Krakau. Sein Weg zur Wahlurne begann mit einem Formular, das er erst zweimal falsch ausfüllte. „Ich musste mich in das dauerhafte Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die Fristen sind knapp, und ohne Polnischkenntnisse hätte ich das kaum geschafft. Glücklicherweise hat mir eine Kollegin geholfen.“
Sein Fazit nach der ersten Teilnahme: „Es war ein seltsam berührender Moment. Zum ersten Mal hatte ich das Gefühl, nicht Gast, sondern Nachbar zu sein.“ Gleichzeitig ärgert ihn, dass er nie offiziell darüber informiert wurde. „Kein Schreiben der Stadt, kein Hinweis der Botschaft. Ich habe es zufällig in einem Facebook-Gruppe für Expats gelesen.“
Porträt: Lissabon, die Briefwahl und die Geduld
Julia aus Lissabon wählte schließlich per Post – und brauchte dafür Geduld. „Die Antragsfristen sind lang, und die Unterlagen kamen erst nach mehreren Wochen. Ohne Vorlauf wäre es schiefgegangen.“ Sie wählte bei der Kommunalwahl mit und sagt heute: „Gerade in der Stadtplanung merkt man, ob man mitentscheiden kann. Der Spielplatz an der Ecke, die Buslinie – das sind Themen, die mein Leben hier betreffen.“
Porträt: Brüssel, die Kandidatin
Anneke, 45, ging einen Schritt weiter: Sie kandidierte bei den Kommunalwahlen in einer Gemeinde im Brüsseler Umland. „In Belgien ist das für EU-Bürger:innen möglich, aber es gibt Auflagen, etwa einen Treueeid auf die belgischen Institutionen. Das klingt dramatischer als es ist.“
Ihre Erfahrung als Kandidatin sei doppelt aufschlussreich gewesen: „Die Parteien suchen aktiv nach Kandidat:innen mit Migrationsgeschichte – auch Deutsche zählen dazu. Aber die Verwaltung hat mich kaum unterstützt. Wer nicht flämisch oder französisch perfekt spricht, kämpft bei jeder Unterschrift.“
Expert:innen sagen: Das Problem ist Sichtbarkeit
„Das Recht ist da, die Infrastruktur fehlt“, bringt es eine in Brüssel tätige Wahlforscherin auf den Punkt, die zu Mobilität und politischer Teilhabe forscht. Ihr Befund: Die Teilnahmequoten von EU-Ausländer:innen bei Kommunalwahlen liegen regelmäßig deutlich unter denen der Wohnbevölkerung. Gründe seien fehlende Informationen, Sprachbarrieren, komplizierte Anmeldeprozeduren – und ein Gefühl der Fremdheit gegenüber lokaler Politik.
Ihre Forderungen klingen einfach: mehrsprachige Informationen der Kommunen, Erinnerungsschreiben an gemeldete EU-Bürger:innen, einfache Online-Registrierung. Einige Städte – etwa in Spanien und Portugal – haben damit begonnen. In Deutschland lebende EU-Bürger:innen kennen übrigens dasselbe Problem in umgekehrter Richtung.
Was man konkret tun kann
Wer als Deutsche:r im EU-Ausland wählen möchte, sollte ein paar Grundregeln beachten:
- Frühzeitig informieren: Die Fristen für die Eintragung in Wählerverzeichnisse sind oft Monate vor der Wahl. Die Website der Kommune und der nationalen Wahlbehörde sind erste Anlaufstelle.
- Sprachhilfe suchen: Expat-Gruppen, internationale Vereine oder mehrsprachige Behördenportale helfen bei Formularen.
- Meldestatus prüfen: Ohne korrekte Anmeldung im Wohnsitzort läuft meist nichts.
- Auch kandidieren ist möglich: In mehreren EU-Ländern können Ausländer:innen bei Kommunalwahlen antreten – oft mit besonderen Anforderungen, aber realistisch.
Ein Recht, das genutzt werden will
Es hat etwas Ironisches: Während über Demokratie und europäische Werte viel geredet wird, bleibt eines der konkrtesten mitteleuropäischen Bürgerrechte ungenutzt – nicht, weil es abgeschafft wurde, sondern weil zu wenige davon wissen. Julia in Lissabon, Markus in Krakau und Anneke bei Brüssel haben es ausprobiert. Ihre Erkenntnis ist dieselbe: Der Weg zur Wahlurne im Ausland ist mühsamer als er sein müsste. Aber er lohnt sich – denn wer mitwählt, hört auf, Zuschauer zu sein.